AGB - IT-Service Breuning

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma IT-Service Breuning
Inh. Stephan Breuning , Höhenring 15, 97348 Markt Einersheim (Stand: 11/2012)
Tel.: 09326/9799980

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der Firma IT-Service Breuning.

Die Firma IT-Service Breuning arbeitet und liefert ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers / Kunden widerspricht die Firma hiermit ausdrücklich.

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma IT-Service Breuning.

Diese AGB gelten bei Folgegeschäften auch dann, wenn die Firma IT-Service Breuning nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen hat.


§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Für die Verpackungs-, Fracht- und Lieferkosten werden zusätzliche Kosten berechnet .
2.2 Wenn nicht anders vereinbart werden Serviceleistungen vom Kunden in bar beglichen.
2.3 Die Firma IT-Service Breuning stellt jede angefangene 15 Minuten in Rechnung.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware)

3.2 Die Firma IT-Service Breuning ist bei Zahlungssäumnis dazu berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Geleistete Anzahlungen bleiben in diesem Fall Eigentum von der Firma IT-Service Breuning. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass von der Firma IT-Service Breuning zur Abholung beauftragte Personen das Gelände auf dem sich die Ware befindet, betreten und befahren dürfen.

3.3 Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an die Firma IT-Service Breuning ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Dem Käufer wird hiermit ausdrücklich untersagt die Vorbehaltsware unter dem mit der Firma IT-Service Breuning vereinbarten Kaufpreis an Dritte zu veräußern.

3.4 Für von der Firma IT-Service Breuning weitergegebene Software gilt, dass die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers zu beachten und diese uneingeschränkt gültig sind. Der Kunde verpflichtet sich hiermit von der Firma erhaltene Software weder an Dritte weiterzugeben, noch zu verändern, noch anders als vereinbart zu gebrauchen.


§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

4.1 Die Auslieferung von Waren wird ausschließlich von der Firma IT-Service Breuning durchgeführt. Für Schäden welche bei der Auslieferung durch Dritte entstehen übernimmt die Firma IT-Service Breuning keine Haftung.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die Firma IT-Service Breuning, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

4.3 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

4.4 Falls die Firma IT-Service Breuning in Verzug gerät, muß der Käufer der Firma IT-Service Breuning eine angemessene Nachfrist setzen. Diese muss mindestens 14 Tage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.

4.5 Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erlischt bei grobfahrlässigem Verschulden seitens der Firma IT-Service Breuning.

4.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma IT-Service Breuning die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die der Firma IT-Service Breuning die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei der Firma IT-Service Breuning oder einem Zulieferer eintreten. Der Käufer kann von der Firma IT-Service Breuning die Erklärung verlangen, ob die Firma IT-Service Breuning zurücktritt oder innerhalb angemessener Zeit liefern will. Erklärt die Firma IT-Service Breuning sich nicht, kann der Käufer zurücktreten.

4.7 Nach Beendigung der Service Leistung überprüft der Kunde sein System und bescheinigt der Firma IT-Service Breuning die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags, so keine Fehler festgestellt wurden.

4.8 Ware die über unseren Internet-Abhol-Shop (www.ac-plus.de) angeboten wird muss vom Käufer persönlich in unserem Ladengeschäft abgeholt werden, hier hat der Käufer das Recht , sich nach Prüfung der Ware auch gegen den Kauf zu entscheiden.


§ 5 Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Haftung von der Firma IT-Service Breuning, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma IT-Service Breuning.

5.2 Die Firma IT-Service Breuning weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen hat. Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahme haftet die Firma IT-Service Breuning in keiner Weise für Schäden, welche durch Datenverlust bei Wartungsarbeiten entstehen könnten.

5.3 Die Firma IT-Service Breuning übernimmt auch keinerlei Garantie dafür, ob Daten gesichert bzw. gerettet werden können. Sollte sich der Auftrag als undurchführbar erweisen, so hat der Kunde nur die Anfahrtspauschale zu erstatten. Dies gilt nicht wenn die Firma IT-Service Breuning bei Auftragsbeginn darauf hingewiesen hat und der Kunde dennoch einen Rettungsversuch wünscht. In diesem Fall gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden und dieser verzichtet bereits hiermit auf etwaige Haftungsansprüche gegen der Firma IT-Service Breuning.

5.4 Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass ein Backup des Systems nur die zu diesem Zeitpunkt vorhanden Daten und Konfigurationen sichern kann. Die Rückspielung des Backups löscht alle in der Zwischenzeit installierten oder erstellten Daten. Eine weitere Datensicherung muss der Kunde entweder extern selber leisten, oder die Firma IT-Service Breuning damit beauftragen.

5.5 Die Firma IT-Service Breuning verpflichtet sich dazu die vereinbarten Sicherungstermine einzuhalten.

5.6 Die Firma IT-Service Breuning übergibt dem Kunden eine oder mehrere CDs oder DVDs mit den gesicherten Daten. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er diese Datenträger mit Sorgfalt zu behandeln hat. Sollte ein Widerherstellung des Systems aufgrund von Schäden an Datenträgern nicht möglich sein, so übernimmt der Kunde die Haftung dafür selbst.

5.7 Kundendaten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung von der  Firma IT-Service Breuning aufgenommen und gespeichert. Die Firma IT-Service Breuning verpflichtet sich hiermit sämtliche Daten des Kunden absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben Dies gilt auch nach dem Ende einer Zusammenarbeit.

5.8 Eine Reparatur während der Garantiefrist beschränkt sich auf eine Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mit dem ursprünglich erworbenen Betriebssystem und den Gerätetreibern entsprechend der PC-Grundausstattung beim Erwerb. Die Installation von Druckern, Scanner, Internet, Netzwerk, Anwendungsprogramme Applikationen oder sonstiger Geräte oder Software ist auch im Garantiefall kostenpflichtig (dies trifft besonders bei Neuinstallation der Systems nach Festplattenausfall zu).


§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Markt Einersheim. Gerichtsstand, auch im Wechsel- und Scheckprozess, ist Kitzingen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.


§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein/werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam oder lückenhaft ist/wird, auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahekommt, und rechtlichen Bestand hat.


 
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